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Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.
Antragstellung:
Die Antragsformulare sind ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs, beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, unter Anschluss der erforderlichen Beilagen und Bestätigungen einzureichen.