Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile