Home > Gemeindeamt > Zuständigkeiten
Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 15 m², Schutzdächer mit einer bebauten Fläche bis 35 m² und Stützmauern höher als 1,5 m, usw. - § 25, Abs.1, oö.BauO.1994)
Bitte mitbringen: