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Das Land OÖ fördert Entsiegelungsprojekte ab einer durchgängigen Fläche von 100 m2 mit mindestens 30 Euro/m2.
Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten (z.B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung). Die entsiegelte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden. Das gesamte auf der entsiegelten Fläche anfallende Niederschlagswasser muss dezentral vor Ort versickern.
Mehr Infos zur Entsiegelungsförderung des Landes OÖ online auf à ooe.gv.at/entsiegeln