Entsiegelungsförderung

Das Land OÖ fördert Entsiegelungsprojekte ab einer durchgängigen Fläche von 100 m2 mit mindestens 30 Euro/m2.

Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten (z.B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung). Die entsiegelte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden. Das gesamte auf der entsiegelten Fläche anfallende Niederschlagswasser muss dezentral vor Ort versickern.


  • Die Förderhöhe pro Quadratmeter entsiegelter Fläche beträgt pauschal 30 Euro, die Gesamtförderung maximal 75.000 Euro.
  • Die Pauschale erhöht sich um 10 Euro bzw. die maximale Förderung um 5.000 Euro, wenn die Sitzgemeinde eine Bodenbündnis-Gemeinde ist.
  • Die Förderung ist mit maximal 70 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Antragsberechtigt sind Grund- und Gebäudeeigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte.


Mehr Infos zur Entsiegelungsförderung des Landes OÖ online auf à ooe.gv.at/entsiegeln