Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Ist für Lehrlinge keine Lehrlingsfreifahrt oder eine unentgeltliche Beförderung zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte möglich, kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden, wenn der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt. Für behinderte Lehrlinge gilt diese Mindestentfernung nicht, wenn der behinderte Lehrling auf ein Verkehrsmittel angewiesen ist.

Antragstellung:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit der Bestätigung des Dienstgebers über das Lehrverhältnis ist beim Verkehrsunternehmen einzureichen (abweichende Regelungen sind auf der Homepage des jeweiligen Verkehrsverbundes ersichtlich). Für die Freifahrt ist als Eigenanteil ein Pauschalbetrag für jedes Lehrjahr zu leisten.

Zuständig