Fahrtkostenzuschuss für Studierende

 Richtlinien für die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses:

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen die Ihren Hauptwohnsitz in St. Johann am Walde haben und ein öffentliches Verkehrsmittel in ihrem Studien- bzw. Ausbildungsort nutzen.


 

Wie wird gefördert?

Es wird der tatsächlich aufgewendete Betrag des Antragsstellers / der Antragstellerin für die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmittel gefördert, max. aber bis zu 200,- € innerhalb

eines Jahres (Zeitraum von 01.09. bis 31.08 des folgenden Jahres).

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

‐ Hauptwohnsitz in St. Johann am Walde vom 01.09. bis 31.08. des folgenden Jahres

‐ Der Hauptwohnsitz muss während des geförderten Zeitraumes durchgehend aufrechterhalten werden.

‐ Nachweis der tatsächlich aufgewendeten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Rechnung)

‐ Studien- bzw. Ausbildungsbestätigung

 

Abwicklung / Antragsstellung

Das Ansuchen auf Zuerkennung des Fahrtkostenzuschusses ist beim Gemeindeamt St. Johann am Walde einzureichen. Nach Prüfung des eingereichten Formulars wird die Förderung an

den Antragssteller / die Antragstellerin überwiesen.

 

Antrag auf Fahrtkostenzuschuss für Studierende (204 KB) - .PDF

Zuständig