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Wer wird gefördert?
Gefördert werden Personen die Ihren Hauptwohnsitz in St. Johann am Walde haben und ein öffentliches Verkehrsmittel in ihrem Studien- bzw. Ausbildungsort nutzen.
Wie wird gefördert?
Es wird der tatsächlich aufgewendete Betrag des Antragsstellers / der Antragstellerin für die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmittel gefördert, max. aber bis zu 200,- € innerhalb
eines Jahres (Zeitraum von 01.09. bis 31.08 des folgenden Jahres).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
‐ Hauptwohnsitz in St. Johann am Walde vom 01.09. bis 31.08. des folgenden Jahres
‐ Der Hauptwohnsitz muss während des geförderten Zeitraumes durchgehend aufrechterhalten werden.
‐ Nachweis der tatsächlich aufgewendeten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Rechnung)
‐ Studien- bzw. Ausbildungsbestätigung
Abwicklung / Antragsstellung
Das Ansuchen auf Zuerkennung des Fahrtkostenzuschusses ist beim Gemeindeamt St. Johann am Walde einzureichen. Nach Prüfung des eingereichten Formulars wird die Förderung an
den Antragssteller / die Antragstellerin überwiesen.
Antrag auf Fahrtkostenzuschuss für Studierende (204 KB) - .PDF