Landeszuschuss Familienurlaub

Gefördert werden Familien und alleinstehende Elternteile mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Mit zwei Kindern, wenn für eines die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Der Antragsteller muss mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt leben.

Gefördert wird ein gemeinsamer Urlaub in einem Urlaubsort in Österreich. Die Urlaubsdauer ist mit 7 - 14 Tage festgelegt.

Anträge müssen drei Wochen vor Antritt des geplanten Urlaubs bei der Abteilung Jugendwohlfahrt, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, eingebracht werden. Vor Urlaubsantritt erhalten Sie eine Rückmeldung, ob ein Zuschuss gewährt wird, und wie hoch die Förderung ist.

Nach dem Urlaub senden Sie eine Bestätigung der Gemeinde des Urlaubsortes über Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsort an die Jugendwohlfahrt. Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen.

http://www.familienkarte.at

Zuständig