Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag steht für das Jahr 2025 in Höhe von 24,4 Euro (2024: 23,3 Euro) monatlich für jedes im Bundesgebiet lebende (Ausnahme EU-EWR-Raum und der Schweiz) dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird, zu.

Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt demnach jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Somit gebührt der Mehrkindzuschlag 2025 auf Basis des Familieneinkommens 2024.

Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert beim Finanzamt Österreich zu beantragen.

Zuständig