Mutter-Kind-Zuschuss

Im Mutter-Kind-Pass sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das Wichtigste ist, hat das Land einen Mutter-Kind-Zuschuss von 375 Euro pro Kind beschlossen.

Erziehungsberechtigte haben künftig Anspruch auf den Mutter-Kind-Zuschuss, der in drei Raten á 125 Euro ausbezahlt wird, wenn ihr Kind ab dem 01.01.2013 geboren ist, sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Zuständig