OÖ. Kinderbetreuungsbonus

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern oder einem Elternteil zuerkannt, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und eine bis 13.00 Uhr beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung nicht nützen.


Wer wird gefördert?

Jene, die das Angebot der beitragsfreien Kinderbetreuungseinrichtung (Krabbelstube, Kindergarten) nicht in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.


Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.

Zuständig