OÖ. Kinderbetreuungsbonus

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.

Es werden die Förderbeiträge beim Oö. Kinderbetreuungsbonus ab 1. Jänner 2023 von € 900,00 auf € 960,00 pro Jahr bzw. beim Oö. Mehrlingszuschuss von € 500,00 auf € 550,00 (Zwillingsgeburten) erhöht.

Informationen zu den Förderung sowie die Antragsformular sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/landesfoerderungen.html

Zuständig