OÖ Schulveranstaltungshilfe

Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern, die eine allgemeinbildende Pflichtschule gemäß Schulorganisationsgesetz BGBl. 242/1962 idF., eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht gemäß Privatschulgesetz BGBl. Nr. 244/1962 idF. oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besuchen. Wenn lediglich ein Kind der Familie eine allgemeinbildende Pflichtschule oder eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besucht und an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilnimmt und ein weiteres Kind der Familie an einer mehrtätigen Schulveranstaltung an einer mittleren, höheren oder berufsbildenden Schule teilnimmt, so wird die Schulveranstaltungshilfe nur für das Kind, welches die allgemeinbildende Pflichtschule, eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder eine Landwirtschaftliche Fachschule besucht, in der vorgesehenen Höhe gewährt.

Wichtig: Der Antrag ist nach Durchführung der Schulveranstaltung/en, für die die Beihilfe beantragt wird, spätestens aber 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.), zu stellen.

In der Sitzung der Oö. Landesregierung wurde beschlossen, dass die Oö. Schulveranstaltungshilfe im aktuellen Schuljahr 2022/23 in doppelter Höhe (€ 50,00 statt € 25,00 pro Schulveranstaltungstag) ausbezahlt wird. 

Zusätzlich werden anspruchsberechtigte Familien für einen mind. 4-tägigen Skikurs 100 Euro Zuschuss erhalten.

Beispiel: 5-tägiger Schulskikurs: € 250,00 Zuschuss + € 100,00 für die Skiausrüstung

Weitere Auskünfte unter: https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/landesfoerderungen.html

Zuständig