Pflegegeld

Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Österreich sein.

Die Anträge sind am Gemeindeamt erhältlich.

http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Zuständig