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Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen Anspruchsberechtigte keine Rezeptgebühr bezahlen. Die Befreiung muss - mit Ausnahme der bereits gesetzlich geregelten Fälle - bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden.
Die Anträge bzw. weitere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt.
http://www.ooegkk.at