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Kostenzusammensetzung: ("zur Vorlage bei ...")€ 14,30 (Bundesabgabe) für Antrag€ 2,10 (Verwaltungsabgabe) für Bestätigung
Kostenzusammensetzung: (ohne Angabe von Grund)€ 14,30 (Bundesabgabe) für Antrag€ 2,10 (Verwaltungsabgabe) für Bestätigung€ 14,30 (Bundesabgabe) für Bestätigung
Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugend, bzw. Pflege ist ein Antrag nötig, welcher mit € 3,90 vergebührt werden muss.